Die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von der 5com (www.5com.de) veranstalteten Gewinnspiele.
Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen von 5com akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.

  1. Teilnehmer müssen volljährig sein. Kinder und Jugendliche können anstelle der Sorgeberechtigten nur teilnehmen, wenn diese ausdrücklich einverstanden sind. Im Falle einer richtigen Lösung fällt der Gewinn an die Eltern bzw. den Sorgeberechtigten. Außerdem sind von der Teilnahme und vom Gewinn alle Angestellten, Mitarbeiter von 5com ausgeschlossen.
  2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie Ihr Einverständnis damit, dass 5com bis auf Widerruf durch Sie Bilder und Texte unter www.5com.de veröffentlicht, die Sie im Rahmen des Gewinnspiels eingereicht haben. Für den Gewinnfall erklären Sie außerdem Ihr Einverständnis damit, dass Ihr Name und ggf. ein Foto unter www.5com.de veröffentlicht werden.
  3. 5com ist stets bemüht, Gewinnspiele technisch einwandfrei abzuwickeln. 5com haftet jedoch nicht für technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
  4. 5com wird Teilnehmer von dem Gewinnspiel ausschließen, wenn der Teilnehmer
    • versucht hat, den Spielablauf oder die Voraussetzungen für den Gewinn zu manipulieren,
    • gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat,
    • versucht, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, beispielsweise durch Störung des Ablaufs, Bedrohung oder Belästigung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern.

    Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist 5com berechtigt, gewährte Gewinne zurück zu fordern.

  5. Der Rechtsweg ist sowohl für die Durchführung des Gewinnspiels als auch für die Gewinnentscheidung und –gewährung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt 5com keine Haftung für die Gewährung des angekündigten Gewinns, wenn der Gewinn von einem Sponsor zur Verfügung gestellt wird.

    **Wenn der Gewinn nicht innerhalb 4 Wochen nach Ende der Ziehung geltend gemacht wird, geht dieser ohne Kommentar und ersatzlos wieder in die Rubbler-Lotterie als Sachpreis über.**